Ihre Gesundheit in besten Händen

Beantragen Sie jetzt eine Badekur in Bad Füssing, bezahlt von Ihrer Krankenkasse



Wie komme ich zu einer Badekur?


Die „offene Badekur“ ist als sog. Pflichtleistung der Krankenkassen gesetzlich verankert.

Die Erfolgsaussichten für die Genehmigung einer "offenen Badekur" waren bislang leider eher gering. Mit dem neuen Gesetz haben Sie nun deutlich bessere Chancen auf eine „offene Badekur“ in Bad Füssing, egal ob Sie noch im Berufsleben stehen oder schon in Rente sind. Gerade für Personen, die durch ihren Beruf oder die Pflege ihrer Angehörigen besonderen Belastungen ausgesetzt sind, kann hier mit der Genehmigung einer Ambulanten Vorsorgemaßnahme in einem anerkannten Kurort wieder geholfen werden.

Die Krankenkassen sind nun aufgefordert, wieder aktiv in die Gesundheit ihrer Versicherten zu investieren. Medizinische Thermalbewegungsbäder, Massagen und viele andere Anwendungen können somit vom Badearzt im Rahmen einer genehmigten Kur verordnet werden. Die Krankenkassen übernehmen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe) gewähren Krankenkassen in der Regel einen Zuschuss. Suchen Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrem Haus- oder Facharzt, der Sie bei der Antragstellung unterstützt.

Wir laden Sie herzlich ein, Bad Füssing als Quell der Gesundheit zu erleben. Als führendes Heilbad in Europa und Flaggschiff unter Deutschlands Heilbädern erwartet Sie hier, in der malerischen Naturlandschaft am Unteren Inn, ein Gesundheitszentrum mit umfassender medizinischer Kompetenz und hoher Therapeutendichte. 

Gezielte Linderung & Genesung: Mit Heilwasser und medizinischer Kompetenz

Von Kopf bis Fuß auf Gesundheit eingestellt: Das ist das erklärte Konzept am Quell der Gesundheit. So individuell wie Ihre Beschwerden, so gezielt sind die Behandlungsmethoden, die Sie in Bad Füssing erwarten. Nicht umsonst genießen wir ein hohes Renommee als kompetentes Medizinzentrum.

Wirbelsäulen-, Schulter & Kniebeschwerden • Stoffwechselkrankheiten • Rheumatische Erkrankungen • Burnout/Stress • Herz-Kreislauf-Störung • Allgemeine Regeneration • Lähmungen • Frauenkrankheiten • Chirurgische Nachbehandlung • Durchblutungsstörungen • Arthrose • Fibromyalgie • Erschöpfungszustände

Ihr Weg zur Kur:




*SGB = SozialGesetzBuch *GKV = Gesetzliche KrankenVersicherung *GRV = Gesetzliche RentenVersicherung 

Auch als Download: Ihr Weg zur Kur

Wie lange dauert eine Ambulante Badekur?
Eine Ambulante Badekur dauert in der Regel 3 Wochen.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt 100 % der Kurarztkosten und 90 % der Therapie-Kosten u. a. bei physikalischer Behandlung bzw. Krankengymnastik, wenn keine Befreiung der Krankenkasse vorliegt. Der Kostenanteil des Patienten beträgt 10 € pro Verordnung / Rezept sowie 10 % der Heilmittel. Außerdem bezuschusst die Krankenkasse die frei wählbare Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe mit bis zu 16,00 € pro Tag. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Muss man für eine Ambulante Badekur Urlaub nehmen?
Ja, da die Ambulante Badekur dazu dient, die Verschlimmerung der Krankheit vorzubeugen oder Krankheiten zu vermeiden. 

Wer kann eine Ambulante Badekur beantragen?
Jeder, der die ärztliche Behandlung sowie die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln am Heimatort bereits voll ausgeschöpft hat, ohne eine Verbesserung des Gesundheitszustandes erreicht zu haben.

Wie oft kann eine Ambulante Badekur beantragt werden?
Eine Ambulante Badekur kann in der Regel alle 3 Jahre beantragt werden, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter.

Die Ambulante Vorsorgeleistung wurde abgelehnt – was nun?
Legen Sie innerhalb der angegeben Frist (in der Regel 4 Wochen) zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt/Facharzt Widerspruch ein.

Bad Füssing ist bereit und freut sich darauf, Sie schon bald wieder bei uns kuren zu sehen!


Ihre KOSTENFREIE KURHOTLINE in Deutschland: 0800 8854466

 

Nähere Informationen zur Kur erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle der Krankenkasse oder im

Gesundheit ServiceCenter | Rathausstraße 8 - 94072 Bad Füssing | Tel.: 08531 975-511 | Fax: 08531 975-519 | gesundheit@badfuessing.de

Unsere Öffnungszeiten: (außer an Feiertagen)
Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung unter 08531 975 511